GKP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ansprechpartner
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Ralf Pauer
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Wirtschaftsprüfung
- Den handelsrechtlichen Vorschriften unterliegende Unternehmen sind je nach Größe verpflichtet, Ihren Jahresabschluss von einem zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen zertifizierten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute haben die gesetzlichen Regelungen für große Kapitalgesellschaften zu beachten, ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte sind daher unabhängig von der Größe zu prüfen und zu testieren.
- Unser Anspruch besteht in der effizienten und gesetzeskonformen Prüfung Ihres Abschlusses und Lageberichts. Wir setzen dazu moderne Analysemethoden als Basis unserer Arbeit ein, die zusammen mit zusätzlichen Prüfungshandlungen eine verlässliche Beurteilung des Jahres- oder Konzernabschlusses ermöglichen. Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
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- Pflichtprüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen und ggf. Lageberichten von bilanzierenden Unternehmen
- Pflichtprüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen und Lageberichten von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach KWG, HGB und ergänzender Vorschriften
- Durchführung freiwilliger oder in der Satzung/dem Gesellschaftsvertrag vorgesehener Prüfungen
- Prüfung einzelner Bestandteile der Rechnungslegung
- Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)